Wohnungsauszug

Neue gesetzliche Regelungen für An- und Abmeldungen

Neue Regelung für Stromverträge
ab 6. Juni 2025


Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen gesetzlich nicht mehr zulässig. Alle Meldungen müssen künftig im Voraus erfolgen.

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Das ändert sich für Sie:

Planung ist wichtig
Stromverträge müssen ab dem 6. Juni 2025 vor dem gewünschten Termin – an- oder abgemeldet werden.

Keine Rückwirkung mehr
Eine rückwirkende Änderung (z. B. auf einen früheren Einzugstermin) ist gesetzlich nicht mehr möglich.

Schneller Wechsel
Anbieterwechsel werden künftig werktags innerhalb von 24 Stunden abgewickelt, wodurch die bisherige Bearbeitungszeit entfällt.

Jetzt einfach Wohnungsauszug bekannt geben: