Wohnungsauszug
Neue gesetzliche Regelungen für An- und Abmeldungen
Neue gesetzliche Regelungen für An- und Abmeldungen
Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen gesetzlich nicht mehr zulässig. Alle Meldungen müssen künftig im Voraus erfolgen.
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Planung ist wichtig |
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Keine Rückwirkung mehr |
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Schneller Wechsel |