Bericht über die Ermittlung der VKW-Stromlieferungen für 2015 und 2016
gemäß § 77 Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)
gemäß § 77 Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)
Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz der Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft (kurz VKW) setzte sich im Jahr 2016 wie im Jahr 2015 aus Lieferungen an Endkunden in den Regelzonen der Austrian Power Grid AG (APG), TransnetBW GmbH, Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH und 50Hertz Transmission GmbH zusammen. Für den Sonderfall der „exterritorialen Netzgebiete“ in der APG-Regelzone tritt die TransnetBW GmbH (als nächster deutscher Übertragungsnetzbetreiber) als Abwicklungspartner auf.
Auf Basis der abgerechneten Verbrauchsdaten je Regelzone meldete die VKW bis zum 31.05.2017 bzw. 31.05.2016 den betreffenden Übertragungsnetzbetreibern den EEG-pflichtigen Letztverbraucherabsatz des Vorjahres. Ebenfalls bis zum 31.05.2017 bzw. 31.05.2016 wurde die Richtigkeit der Werte von einem Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt sowie die entsprechenden Testate bzw. Prüfungsvermerke an die Übertragungsnetzbetreiber übermittelt.
Für die Endabrechnung der EEG-Lieferungen für das Jahr 2016 und das Jahr 2015 wurden die EEG-pflichtigen Lieferungen an Letztverbraucher je Verteilnetz- und Übertragungsnetzbetreiber ermittelt. Dabei wurden sowohl Lieferungen an Privatkunden als auch Lieferungen an Geschäftskunden berücksichtigt.
Lieferung von elektrischer Energie an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher in Deutschland:
Jahr 2016: 209.361.383 kWh
Jahr 2015: 206.502.460 kWh