Privatkunden

PV-Anlagen nach EEG-Förderende

Am 31. Dezember 2020 haben die ersten, vor über 20 Jahren errichteten Photovoltaikanlagen ihren Anspruch auf die EEG-Förderung verloren.

Möglichkeiten nach dem EEG-Förderende

Wenn Sie eine Anlage mit Volleinspeisung betreiben, können Sie den Strom an ihren Netzbetreiber (der dazu verpflichtet ist, Ihren Solarstrom abzunehmen und zu vergüten) liefern oder ihn selbst direkt vermarkten. 

Umrüstung auf Eigenverbrauch in der gesetzlichen Anschlussregelung sinnvollste Option für Weiterbetrieb

Wenn Sie Ihre Anlage auf Eigenverbrauch umrüsten und den selbst erzeugten Strom nutzen wollen, empfehlen wir den Überschussstrom über ihren Netzbetreiber einzuspeisen und vergüten zu lassen. 

Für die Umrüstung auf Eigenverbrauch wenden Sie sich bitte an Ihren Elektrofachbetrieb. Der Elektrofachbetrieb rüstet die Stromzähleranlage auf Eigenverbrauch/Überschusseinspeisung um und meldet den Umbau beim Netzbetreiber an.

Sonnenkollektor